AGB von PureLink

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der PureLink GmbH

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), d.h. natürlichen oder juristischen Personen, welche die Ware oder Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben.

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet.

Der Ausschluss der AGB des Kunden gilt auch dann, wenn die AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

Wir bieten unsere Ware nur zum Kauf an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ein Kaufvertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Erklärungen
(z.B. Angebote und Annahme von Vertragsangeboten einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Terminzusagen, sowie Erteilung von Auskünften) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wurde, zustande. Die Aufhebung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wird. Unsere Angebote sind generell unverbindlich.

2.2 Abrufaufträge
Der Kunde verpflichtet sich, das Vertragsprodukt im vertraglich festgelegten Zeitraum abzunehmen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist er zur Abnahme der gesamten Auftragsmenge des Abrufauftrages binnen 6 Kalendermonaten ab Datum des Wareneingangs bei der PureLink GmbH verpflichtet.

Fristverlängerungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Während der Fristverlängerung zahlt der Kunden eine monatliche Lagergebühr von 2% des Kaufpreises.

Bei Ablauf der Frist oder Fristverlängerung sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufene Ware sofort zu liefern. Der Kunde ist zur Annahme und fristgerechten Zahlung verpflichtet.

3. Lieferung

Transport- und Verpackungskosten gehen generell zu Lasten des Käufers. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Transportkosten werden nach der jeweils gültigen Transportkostentabelle berechnet. Transportversicherungen werden auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Rechnungsbetrages  der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblichen Verpackungen.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

5. Gewährleistung

Für Sachmängel, leisten wir - soweit nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – über einen Zeitraum von 12 Monaten Gewähr, gerechnet vom Tage des Gefahrübergangs  gem. Ziff. 4, im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Warenübernahme an.

Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede in mündlicher, textlicher oder schriftlicher Form) bleibt unberührt. Mit dieser Regelung ist keine Umkehr der Beweislast verbunden.

Unsere Gewährleistung (Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung bei Sachmängeln) ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung, fehlerhaften Herstellungsstoffen oder – soweit geschuldet – fehlerhafter Nutzungsanleitung beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen für die Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneter Lagerbedingungen und für die Folgen chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einflüsse, die nicht den in unserer Produktbeschreibung oder einer abweichenden vereinbarten Produktspezifikation oder dem jeweils produktspezifischen Datenblatt unsererseits oder herstellerseits vorgesehen durchschnittlichen Standardansprüchen entsprechen.

Dies gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln unsererseits, oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.

Wir übernehmen keine Gewährleistung nach den §§ 478, 479 BGB, wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.

Die Anerkennung von Pflichtverletzungen in Form von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.

Bei Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer hierüber den Nachweis zu führen und zwar in Form einer Rechnungskopie. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Der Kunde hat alle Lieferungen nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden wegen Sachmängeln aus. Dies gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln unsererseits, oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und eine Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand. Die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird von dem Käufer ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung vornehmen.

Bei Nachbesserung gilt folgendes : Das schadhafte Teil bzw. Gerät wird frei Haus an uns oder an eine von uns benannte Servicestelle zurückgeschickt und anschließend frei Haus an den Käufer zurückgesandt. Stellen wir bei zur Reparatur oder zum Austausch eingesandten Produkten keinen Fehler fest, werden von uns Überprüfungskosten in Höhe von Euro 20,00 netto zzgl. MwSt und Versandkosten gemäß der jeweils gültigen Versandkostentabelle für jede Reklamation einzeln berechnet. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer eine Herabsetzung des Kaufpreises oder einen Austausch der Ware verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Die vorstehenden Klauseln enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die der Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden sichern sollte.

Wird die Nachbesserung durch Rücksendung der Ware durchgeführt und tritt während der Dauer der Nachbesserung in unseren Räumlichkeiten eine Verschlechterung oder Beschädigung des Gerätes auf, so haften wir dafür nur im Falle grober Fahrlässigkeit.

6. Rücklieferungen/ Retouren

Warenrücklieferungen werden grundsätzlich nur nach Erteilung einer RMA-Nummer durch die PureLink GmbH bei Frei-Haus-Lieferung angenommen. Dies gilt auch für Rücksendungen im Rahmen eines Stock Rotation Agreements. Für zum Austausch oder zur Gutschrift durch den Käufer verschuldete Warenrücklieferungen erheben wir eine Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 15% des jeweiligen Warenwertes. Es werden generell ausschließlich unbearbeitete Waren im Originalzustand zurückgenommen, gutgeschrieben oder ausgetauscht.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder in Zukunft zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben.

Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Geräte, an denen uns Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu verkaufen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Verpfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrage vor.

Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich erfolgt die Lieferung, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, per Vorkasse.

Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Belieferungen ohne weitere Ankündigung per Nachnahme. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. 9% über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.

Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Rückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind. Unsere Handelsvertreter, Reisevertreter und Mitarbeiter im Außendienst besitzen keine Inkassovollmacht.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

9.2 Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, sowie:

a) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;

b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf;

c) im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

d) im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;

e) soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von §276 BGB übernommen haben;

f) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

9.3 Im Falle, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 9.2 dort d), e) und f) vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

9.4 Die Haftungsausschlüsse bzw. –beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 9.1 bis 9.3 und Ziff. 9.5 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unserer Subunternehmern.

9.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklichen übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

9.6 Mit vorstehenden Regelungen ist keine Umkehr der Beweislast verbunden.
Geräte ohne Zulassung (ohne BZT / ZZF bzw. DBP - Nummern) dürfen in Deutschland nicht bzw. nur bei bestimmten Produkten mit Einschränkungen betrieben werden (für das Ausland gelten die jeweiligen Bestim­mungen). Der Käufer bzw. Händler ist verpflichtet, den Endabnehmer über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im Übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung.

10. Datenschutz 

Wir sind jederzeit berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) bzw. des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zu verarbeiten und zu verwenden.

11. Schutzrechte und Patente

Der Gebrauch unserer Warenzeichen, Namen und Patente ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist unzulässig. Ebenso ist die Verwendung unserer Fotos und sonstiger in unseren Produktunterlagen offerierten Daten ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Für diese Geschäftsbestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Artikel 14 Abs. 1 b) VO (EG) Nr. 864/2007 zu verstehen ist uns somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich gewahrt wird.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist – der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung gilt auch für solche Sachverhalten zwischen uns und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüche im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können.

Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falls der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitigen Vereinbarungen der Sitz unserer Gesellschaft.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des Rechts der AGB nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise  unwirksam/ nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung des Vertrages aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der AGB nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/ nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt, soweit nicht die Durchführung des Vertrages – auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung - für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würden. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

Entgegen einem etwaigen Grundsatz, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel grundsätzlich lediglich die Beweislast umkehren soll, soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht erhalten bleiben und damit § 139 BGB insgesamt abbedungen werden.

Die Parteien werden die aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der AGB nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksame/ nichtige/ undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/ nichtigen/ undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am Nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.

 

PureLink GmbH
Christian Ahrens
48432 Rheine

 

Aktualisiert: 23.07.2021